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AGB

1. Allgemeines
(1)
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Teilnehmer mit Frau
Christina Wirth, Herz.Frei.Raum, über deren Homepage www.herz.frei.raum.de schließt. Soweit
nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Käufer verwendeter
Eigenbedingungen widersprochen.

(2)
Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit handelt.



2. Zustandekommen des Vertrags
(1)
Die nachfolgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anmeldungen über die
Homepage www.herz.frei.raum.de, dessen Betreiberin Frau Christina Wirth ist.

(2)
Frau Christina Wirth bietet in Form von Kursen Beratungs- und Coachingtätigkeit an. Das
Angebot von Kursen auf der Homepage stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines
Vertrages dar, sondern nur ein unverbindliches Kursangebot an den Kunden. Die Anmeldung
zu Kursen erfolgt ausschließlich über das von Herz.Frei.Raum zur Verfügung gestellte
Anmeldeformular. Die Absendung des Anmeldeformulars an herz.frei.raum@gmx.de
stellt eine verbindliche Kursanmeldung zu der im Kursangebot genannten Kursgebühr dar.

(3)
Die Anmeldungen werden von Herz.Frei.Raum in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Bei
begrenzter Teilnehmerzahl des gebuchten Kurses entscheidet die Anmeldungsreihenfolge
über die Vergabe der Kursplätze.

(4)
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seine Eingaben im Formular zu erkennen und zu
korrigieren. Die Anmeldung kann der Teilnehmer jederzeit durch Abbruch des
Anmeldevorgangs erreichen.

(5)
Der Teilnehmer erhält unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 2 - 3 Werktagen
Mitteilung durch Herz.Frei.Raum, ob eine Anmeldung erfolgt ist. Mit der Anmeldebestätigung
ist die Kursanmeldung des Teilnehmers angenommen und der Vertrag geschlossen.

(6)
Der Vertrag kommt zustande mit
Frau Christina Wirth, Lusenweg 3, 93413 Cham


3. Preise und Zahlung
(1)
Der Teilnehmer erhält mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung in Höhe der Kursgebühr
zugestellt. Zahlungsziel für den Rechnungsbetrag ist sieben Tage nach Erhalt der Rechnung.
Der Betrag ist zahlbar ohne jeden Abzug. Bei Nichtzahlung tritt Verzug spätestens nach 30
Tagen nach Zugang der Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung im Sinne des § 286 BGB
bedarf. Ab diesem Zeitpunkt werden Zinsen in gesetzlicher Höhe erhoben im Sinne von §§ 288,
247 BGB.

(2)
Nimmt der Teilnehmer einzelne Stunden des Kursangebots nicht in Anspruch, so hat er keinen
Anspruch auf Minderung des Gesamtpreises.


4. Rücktritt vom Vertrag/Kündigung
(1)
Der Teilnehmer kann durch eine Erklärung in Textform (schriftlich/per E-Mail) gegenüber Frau
Christina Wirth unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:

1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn ohne Kosten möglich.

2. Eine Abmeldung von Kursen ist

• zwischen dem dreizehnten und dem elften Kalendertag vor dem Tag des
Kursbeginns gegen ein Storno-Entgelt von 25 % der Kursgebühr
• zwischen dem zehnten und vierten Kalendertag vor dem Tag des Kursbegins
gegen ein Stornoentgelt von 50 % der Kursgebühr und
• ab dem dritten Tag vor dem Tag des Kursbeginns gegen ein Stornoentgelt von
100 %der Kursgebühr möglich.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden oder keinen Schaden
nachzuweisen. Als Leistungs-/Kursbeginn gilt 0:00 Uhr des Tages, an dem Herz.Frei.Raum zur
Erbringung der Leistung verpflichtet ist.

(2)
Im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung des Teilnehmers vor oder während der
Inanspruchnahme der Dienstleistung, das durch ein fachärztliches Attest der Teilnehmer
nachzuweisen hat, hat der Teilnehmer das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bis
zum Rücktritt erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

(3)
Als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

(4)
Herz.Frei.Raum kann durch Erklärung gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten,

• wenn die genannte Mindestzahl der Teilnehmer, mindestens 5 Teilnehmer, nicht  erreicht wird oder
• wenn der Teilnehmer die vom ihm zu entrichtende Kursgebühr nicht spätestens bei Kursbeginn gezahlt hat oder
• wenn die Kursleiterin aus Gründen, die nicht in der Risikospähre von Herz.Frei.Raum
liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.


5. Teilnahmeberechtigung/Vertragsübertragung
(1)
Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine
Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung von Herz.Frei.Raum möglich.

(2)
Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und Herz.Frei.Raum ein, so haften er und
der Teilnehmer für das Teilnahmeentgelt und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls
entstehenden Mehrkosten.


6. Änderung und Ausfall des Kurses
Herz.Frei.Raum ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Dienstleistungsvertrag zurückzutreten,
die Dienstleistung oder einzelne Teile der Dienstleistung zu verschieben oder den
Veranstaltungsort zu ändern. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die im Kurs angebotene
Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, Erkrankung der Dienstleistungserbringerin oder dringender
Verhinderung der Trainerin sowie bei Gründen, die durch Herz.Frei.Raum nicht zu vertreten sind.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund hat der Teilnehmer die Wahl zwischen der Teilnahme
an einem Ausweichkurs oder der Freistellung der Verpflichtung zur Zahlung der für den Ausfall
des Gesamtkurses oder Ausfall eines Teilkurses zu zahlenden Kursgebühr.


7. Ausschluss von Teilnehmern
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Veranstaltungsleitung jederzeit Folge zu leisten.
Teilnehmer, die einen Kurs/Training nachhaltig stören oder sich und andere gefährden, können
ohne eine Rückerstattung der Kursgebühr von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.


8. Haftung
(1)
Herz.Frei.Raum haftet dem Teilnehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und
gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
1. Herz.frei.raum haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
1.1 bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
2.1 bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
2. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Herz.Frei.Raum für
ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

(2)
Für die Beschädigungen von Eigentum von Herz.Frei.Raum bzw. des Kursraumes haftet der
Teilnehmer. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.Für Schäden, die
der Teilnehmer Herz.Frei.Raum oder anderen juristischen oder natürlichen Personen zufügt,
haftet der Teilnehmer selbst.


9. Hinweis
(1)
Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vertragsgegenständlichen
Veranstaltungen lediglich eine Prävention darstellen und keine ärztlich angeordnete oder
sonstige medizinische Therapie darstellen. Es wird insbesondere kein Heilungserfolg
versprochen und/oder geschuldet.

(2)
Jede Veranstaltung/Training wird durch die Veranstalterin sorgfältig nach derzeitigem,
aktuellen Wissenstand konzipiert und durchgeführt. Überlassene Dokumente und
kursbegleitende Unterlagen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Hierfür und für
die Verwertung des erworbenen Wissens/Fertigkeiten und der erteilten Ratschläge durch die
Teilnehmer übernimmt die Veranstalterin keinerlei Haftung, auch nicht für mittelbare Schäden.


9. Besondere Anforderungen an die Teilnehmer
(1)
Die Teilnehmer bestätigen durch ihre Anmeldung, dass sie geistig und körperlich gesund bzw.
in der Lage sind, den Inhalt der Veranstaltung bestimmungsgemäß in Anspruch zu nehmen.
Bei der Anmeldung von Kindern bestätigen dies die Erziehungsberechtigen für die Kinder.

(2)
Die Teilnehmer haben die Pflicht, die Veranstalterin auf Vorerkrankungen hinzuweisen, um
Kontraindikationen (d.h. gesundheitliche Erkrankungen, bei denen eine Entspannung nicht
indiziert ist) zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Psychosen, schwere Depression,
bestimmte Formen von Asthma und Aortenaneurysma.


10. Teilnahme von minderjährigen Kindern an Kursen, Sonderkündigungsrecht von
Herz.Frei.Raum

(1)
Bei der Kursteilnahme eines minderjährigen Kindes gemeinsam mit den Erziehungsberechtigen
oder einer Begleitperson werden die Erziehungsberechtigten/die Begleitperson nicht von ihrer
gesetzlichen Aufsichtspflicht entbunden. Diese obliegt ausschließlich und allein den
Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch für die Zeiten vor und nach der Veranstaltung.

(2)
Bei einer Kursteilnahme des minderjährigen Kindes ohne
Erziehungsberechtigten/Begleitperson, beginnt die Aufsichtspflicht der Kursleiterin mit der
Übergabe des Kindes durch die Eltern bzw. Begleitperson an die Kursleiterin zu Beginn des
Kurses und endet nach Veranstaltung und Übergabe des Kindes von der Kursleiterin an die
Eltern bzw. Begleitperson.
Soll das minderjährige Kind von Kursen von dritten Personen, die nicht erziehungsberechtigt
sind, abgeholt werden, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Benennung der dritten
Person durch die Erziehungsberechtigten an Herz.Frei.Raum möglich.
Soll das minderjährige Kind selbst von Kursen zu Fuß nach Hause gehen, so ist dies nur nach
vorherigen schriftlicher Erlaubnis der Eltern gegenüber Herz.Frei.Raum möglich.

(3)
Für den Fall, dass die Erziehungsberechtigten diesen in (1) und (2) vorgenannten Regelungen
wiederholt zuwiderhandeln, ist die Veranstalterin/Trainerin berechtigt, den Vertrag
außerordentlich und fristlos zu kündigen und die weitere Teilnahme ohne
Erstattungsansprüche der Erziehungsberechtigen oder des Kindes zu verweigern.


11. Schriftformerfordernis
Die Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort des Kurses. 
Gerichtsstand ist Cham.


12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw.
unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung
nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am
nächsten kommt.

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